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Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) einfach erklärt

Stand Juli 2026 · Lesezeit ca. 6 Min.

Als Freelancer oder Selbstständige/r stehst du früh vor der Frage: Umsatzsteuer ausweisen — oder Kleinunternehmer bleiben? Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG spart dir viel Bürokratie. Seit 2025 gelten dabei neue, höhere Umsatzgrenzen — hier bekommst du sie klar und ohne Steuerdeutsch.

Kurz gesagt

Als Kleinunternehmer/in nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und musst keine abführen — im Gegenzug darfst du aber auch keine Vorsteuer ziehen. Voraussetzung sind seit 2025 dauerhaft die Grenzen ≤ 25.000 € Vorjahresumsatz und ≤ 100.000 € im laufenden Jahr; Letztere gilt hart, ohne Prognose-Spielraum.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Als Kleinunternehmer/in weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine an das Finanzamt ab. Der Vorteil: deutlich weniger Bürokratie — keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, kein Jonglieren mit 19 % auf jeder Rechnung. Der Preis dafür: du darfst im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen ziehen.

Die Umsatzgrenzen 2026

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten dauerhaft höhere Grenzen (auch 2026 unverändert). Du kannst die Regelung nutzen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

Vorjahr: Gesamtumsatz ≤ 25.000 € (vorher 22.000 €)
Laufendes Jahr: Umsatz ≤ 100.000 € (vorher 50.000 €)
Wichtig — die 100.000-€-Grenze ist hart: Anders als früher zählt hier nicht mehr eine Prognose. Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, endet die Kleinunternehmerregelung sofort — genau ab dem Umsatz, der die Grenze übersteigt, wird Umsatzsteuer fällig. Wer nah an der Grenze ist, sollte das eng im Blick behalten.

Vorteile & Nachteile

VorteileNachteile
Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, weniger Bürokratie Kein Vorsteuerabzug (Anschaffungen sind „brutto“ teurer)
Preisvorteil bei Privatkunden (kein USt-Aufschlag) „Kleinunternehmer“-Hinweis kann bei B2B kleiner wirken
Einfachere Rechnungen & Buchhaltung Bei hohen Anfangsinvestitionen oft nachteilig
Faustregel: Verkaufst du vor allem an Privatkunden und hast wenig Ausgaben mit Vorsteuer? Dann ist § 19 meist ideal. Verkaufst du an Unternehmen (denen die USt egal ist) und investierst viel? Dann kann die Regelbesteuerung günstiger sein.

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Die Rechnung als Kleinunternehmer

Deine Rechnung enthält die üblichen Pflichtangaben (Name/Anschrift von dir und Kunde, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag) — aber ohne Umsatzsteuer. Pflicht ist stattdessen ein eindeutiger Hinweis auf § 19 UStG. Seit 2025 reicht eine umgangssprachliche Formulierung, z. B.:

Die häufigste teure Falle: Schreibe niemals „0 % USt“ oder einen Umsatzsteuerbetrag auf die Rechnung. Weist du Steuer aus (auch 0 € oder 0 %), schuldest du sie dem Finanzamt trotzdem (§ 14c UStG). Nur der reine §-19-Hinweis ist korrekt.

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Wann lohnt sich der Wechsel zur Regelbesteuerung?

Du bist nicht für immer gebunden: Du kannst freiwillig auf § 19 verzichten (Regelbesteuerung) — daran bist du dann aber 5 Jahre gebunden. Sinnvoll ist das oft, wenn du hohe Investitionen mit Vorsteuer hast oder fast nur an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkaufst. Überschreitest du die Grenzen, wechselst du ohnehin automatisch.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung 2026?

Wenn dein Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betrug und du im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibst. Beide Grenzen müssen erfüllt sein.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Du weist keine USt aus und führst keine ab — stattdessen gehört ein Hinweis auf § 19 UStG auf jede Rechnung.

Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?

Bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze endet die Regelung sofort; ab dem übersteigenden Umsatz wird Umsatzsteuer fällig. Ab dem Folgejahr giltst du als Regelunternehmer.

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deine konkrete Situation ist der Steuerberater die richtige Adresse.

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