Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) einfach erklärt
Als Freelancer oder Selbstständige/r stehst du früh vor der Frage: Umsatzsteuer ausweisen — oder Kleinunternehmer bleiben? Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG spart dir viel Bürokratie. Seit 2025 gelten dabei neue, höhere Umsatzgrenzen — hier bekommst du sie klar und ohne Steuerdeutsch.
Kurz gesagt
Als Kleinunternehmer/in nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus und musst keine abführen — im Gegenzug darfst du aber auch keine Vorsteuer ziehen. Voraussetzung sind seit 2025 dauerhaft die Grenzen ≤ 25.000 € Vorjahresumsatz und ≤ 100.000 € im laufenden Jahr; Letztere gilt hart, ohne Prognose-Spielraum.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Als Kleinunternehmer/in weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst auch keine an das Finanzamt ab. Der Vorteil: deutlich weniger Bürokratie — keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, kein Jonglieren mit 19 % auf jeder Rechnung. Der Preis dafür: du darfst im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Einkäufen ziehen.
Die Umsatzgrenzen 2026
Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten dauerhaft höhere Grenzen (auch 2026 unverändert). Du kannst die Regelung nutzen, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
Laufendes Jahr: Umsatz ≤ 100.000 € (vorher 50.000 €)
Vorteile & Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, weniger Bürokratie | Kein Vorsteuerabzug (Anschaffungen sind „brutto“ teurer) |
| Preisvorteil bei Privatkunden (kein USt-Aufschlag) | „Kleinunternehmer“-Hinweis kann bei B2B kleiner wirken |
| Einfachere Rechnungen & Buchhaltung | Bei hohen Anfangsinvestitionen oft nachteilig |
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Deine Rechnung enthält die üblichen Pflichtangaben (Name/Anschrift von dir und Kunde, Datum, Leistungsbeschreibung, Betrag) — aber ohne Umsatzsteuer. Pflicht ist stattdessen ein eindeutiger Hinweis auf § 19 UStG. Seit 2025 reicht eine umgangssprachliche Formulierung, z. B.:
- „Umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer nach § 19 UStG“
- „Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“
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Du bist nicht für immer gebunden: Du kannst freiwillig auf § 19 verzichten (Regelbesteuerung) — daran bist du dann aber 5 Jahre gebunden. Sinnvoll ist das oft, wenn du hohe Investitionen mit Vorsteuer hast oder fast nur an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verkaufst. Überschreitest du die Grenzen, wechselst du ohnehin automatisch.
Häufige Fragen
Ab welchem Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung 2026?
Wenn dein Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betrug und du im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibst. Beide Grenzen müssen erfüllt sein.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Du weist keine USt aus und führst keine ab — stattdessen gehört ein Hinweis auf § 19 UStG auf jede Rechnung.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei Überschreiten der 100.000-€-Grenze endet die Regelung sofort; ab dem übersteigenden Umsatz wird Umsatzsteuer fällig. Ab dem Folgejahr giltst du als Regelunternehmer.
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