Vergleiche für Selbstständige

Wir nennen bei jedem Anbieter auch die Grenzen — und sagen offen, wo wir eine Provision bekommen und wo nicht.

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Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026 · Redaktion freelancer-tools.dev

Buchhaltungssoftware und Geschäftskonto sind die zwei Entscheidungen, die dich als Selbstständige/r täglich begleiten — und bei denen die meisten am Anfang zu schnell oder nach dem falschen Kriterium wählen. Die teuerste Software ist nicht automatisch die richtige, und das „kostenlose“ Konto kann dich später Nerven kosten. Dieser Leitfaden zeigt dir, worauf es wirklich ankommt, bevor du dir unten die konkreten Vergleiche ansiehst.

Kurz gesagt: Wähle Buchhaltungssoftware nach GoBD-Konformität, E-Rechnungs-Fähigkeit und Steuerberater-Export — nicht nach dem hübschesten Dashboard. Und wähle ein Geschäftskonto nach echter Bank-Lizenz, Bargeld-Bedarf und Buchhaltungs-Anbindung — nicht nur nach dem niedrigsten Monatspreis.

Worauf du bei Buchhaltungssoftware achten solltest

Egal ob du die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machst oder später bilanzierst — deine Software muss vor allem eines: die gesetzlichen Grundregeln einhalten und dir Arbeit abnehmen. Diese Punkte entscheiden:

Typische Fehler

Konkret gegenübergestellt findest du die Anbieter im Buchhaltungssoftware-Vergleich — inklusive der Grenzen jedes Tools, nicht nur der Stärken.

Worauf du bei einem Geschäftskonto achten solltest

Ein eigenes Geschäftskonto ist für Einzelunternehmer und Freiberufler gesetzlich nicht vorgeschrieben — die meisten Banken verbieten die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos aber in ihren AGB, und für die Buchhaltung ist die saubere Trennung Gold wert. Für eine GmbH oder UG führt am separaten Konto ohnehin kein Weg vorbei (schon wegen der Stammkapital-Einzahlung). Darauf kommt es an:

Typische Fehler

Wann du überhaupt ein Gewerbe (und damit oft ein Geschäftskonto) brauchst, klärt der Ratgeber Gewerbe anmelden. Die Konten im direkten Vergleich: Geschäftskonto-Vergleich.

Wann lohnt sich was?

Deine SituationSinnvolle Richtung
Kleinunternehmer/in nach §19, wenige Rechnungen im MonatSchlanke, oft kostenlose Software mit §19-Hinweis; einfaches Konto ohne Schnickschnack
Umsatzsteuerpflichtig, regelmäßige VoranmeldungSoftware mit ELSTER-Übermittlung und E-Rechnung; Konto mit Buchhaltungs-Anbindung
Steuerberater im BootSoftware mit sauberem DATEV-Export ganz oben priorisieren
Bargeschäft (Handwerk, Gastro, Einzelhandel)Konto, das Bareinzahlungen unterstützt — Fintech-Konten hier genau prüfen
GmbH oder UGSeparates Geschäftskonto ist Pflicht; Software mit Bilanzierungs-Option

Häufige Fragen zu Buchhaltung & Geschäftskonto

Brauche ich als Selbstständige/r ein Geschäftskonto?

Für Einzelunternehmer und Freiberufler ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben. Viele Banken untersagen die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos aber in ihren AGB, und für eine saubere Buchhaltung ist die Trennung dringend zu empfehlen. Für eine GmbH oder UG ist ein separates Konto praktisch zwingend.

Muss meine Buchhaltungssoftware E-Rechnungen können?

Empfangen ja: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Den Versand können Kleinunternehmer nach aktueller Rechtslage weiter per PDF oder Papier erledigen; für andere Betriebe wird er ab 2027 und 2028 gestaffelt Pflicht.

Was bedeutet GoBD-konform?

Die GoBD verlangen unter anderem, dass Buchungen nachträglich nicht unbemerkt geändert werden können, dass eine Verfahrensdokumentation existiert und Belege revisionssicher aufbewahrt werden. Seriöse Buchhaltungssoftware bildet das automatisch ab; ein reiner Datei-Ordner tut es nicht.

Ist ein kostenloses Konto oder Tool gut genug?

Für Kleinunternehmer mit wenigen Belegen oft ja. Sobald Umsatzsteuer, Bargeld, mehrere Nutzer oder ein Steuerberater dazukommen, entscheidet nicht der Preis, sondern ob die passenden Funktionen und Export-Formate vorhanden sind.

Bekommt ihr eine Provision, wenn ich über euch abschließe?

Bei einigen Anbietern ja, das kennzeichnen wir in den Vergleichen offen als „Anzeige“. Unsere Einordnung — inklusive der Schwächen jedes Anbieters — bleibt davon unberührt.

Hinweis: Dieser Leitfaden liefert allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Regelungen und dein Finanzamt; im Zweifel Steuerberater fragen.
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