EÜR erstellen: die Einnahmenüberschussrechnung (2026)
Die meisten Selbstständigen müssen keine doppelte Buchführung und keine Bilanz machen — es reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Sie ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG und beantwortet nur eine Frage: Was ist reingekommen, was ist rausgegangen, was bleibt übrig?
Kurz gesagt
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben — fertig. Freiberufler dürfen sie immer nutzen, unabhängig von der Höhe des Umsatzes. Gewerbetreibende wechseln erst dann zur Bilanz, wenn sie eine der Grenzen des § 141 AO reißen: mehr als 800.000 € Jahresumsatz oder mehr als 80.000 € Jahresgewinn. Maßgeblich ist dabei das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum.
Was ist die EÜR?
Die EÜR ist die vereinfachte Methode, deinen steuerlichen Gewinn zu ermitteln. Die Formel ist bewusst simpel:
Keine Bestandskonten, keine Bilanz, keine Inventur. Du erfasst nur die tatsächlichen Geldflüsse deines Betriebs über das Jahr. Dieser Gewinn fließt anschließend in deine Einkommensteuererklärung ein.
Wer darf die EÜR nutzen?
Nicht jeder muss bilanzieren — und genau das ist der Vorteil:
- Freiberufler (§ 18 EStG — z. B. Entwickler, Designer, Texter, Berater, Ärzte) dürfen immer die EÜR machen, egal wie hoch der Umsatz ist.
- Gewerbetreibende dürfen die EÜR nutzen, solange sie nicht buchführungspflichtig sind.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG nutzen praktisch immer die EÜR.
Buchführungspflichtig (also zur Bilanz verpflichtet) wirst du als Gewerbetreibender erst, wenn du eine dieser Grenzen nach § 141 AO reißt:
| Grenze (§ 141 AO) | Wert |
|---|---|
| Jahresumsatz | > 800.000 € |
| oder Jahresgewinn | > 80.000 € |
Bleibst du unter beiden Werten, reicht die EÜR. Freiberufler sind von diesen Grenzen ohnehin ausgenommen.
Anzeige
EÜR automatisch erstellen — mit Lexware OfficeEinnahmen und Ausgaben laufend erfassen, Belege per Foto zuordnen und die fertige Anlage EÜR direkt per ELSTER ans Finanzamt übertragen — ohne Excel-Bastelei, ohne Rechenfehler. 30 Tage kostenlos testen.
Lexware Office ansehen →Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
Der wichtigste Unterschied zur Bilanz: In der EÜR zählt der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungsstellung (§ 11 EStG). Eine Einnahme buchst du, wenn das Geld auf dem Konto ist — eine Ausgabe, wenn sie abgeflossen ist. Zwei praktische Ausnahmen solltest du kennen:
- 10-Tage-Regel: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (z. B. Dezember-Miete, die am 2. Januar abgeht) werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
- Anlagevermögen & AfA: Teurere Anschaffungen (z. B. Laptop über der GWG-Grenze) setzt du nicht sofort komplett ab, sondern über die Nutzungsdauer verteilt (Abschreibung). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) darfst du sofort absetzen.
Anlage EÜR & ELSTER
Das Finanzamt will die EÜR in einem festen Formular: der Anlage EÜR. Diese ist elektronisch über ELSTER zu übermitteln (Papier ist nur in Härtefällen erlaubt) und wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung abgegeben. Dort trägst du deine Betriebseinnahmen und die nach Kategorien sortierten Betriebsausgaben ein — der Gewinn ergibt sich automatisch.
Deine EÜR das ganze Jahr im Griff
Der Steuer- & EÜR-Tracker 2026 erfasst Einnahmen und Ausgaben laufend, sortiert sie nach den richtigen Kategorien und rechnet EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Steuerrücklage automatisch — am Jahresende überträgst du die Summen nur noch in die Anlage EÜR. Als Excel/LibreOffice/Numbers, einmal zahlen.
Zum Steuer- & EÜR-Tracker →EÜR erstellen: Schritt für Schritt
- Belege sammeln — alle Rechnungen (raus wie rein) und Kontoauszüge des Jahres, chronologisch.
- Betriebseinnahmen erfassen — alle Zahlungseingänge aus deiner Tätigkeit (bei Regelbesteuerung inkl. vereinnahmter Umsatzsteuer, die ist ebenfalls Einnahme).
- Betriebsausgaben nach Kategorien — Wareneinkauf, Software, Büro, Fahrtkosten, Versicherungen, AfA usw. sauber trennen.
- Gewinn ermitteln — Einnahmen minus Ausgaben.
- Anlage EÜR per ELSTER abgeben, zusammen mit der Steuererklärung.
Häufige Fehler
- Rechnungsdatum statt Zahldatum. In der EÜR zählt der Geldfluss, nicht wann die Rechnung geschrieben wurde.
- Umsatzsteuer vergessen. Bei Regelbesteuerung sind vereinnahmte USt Einnahme und gezahlte Vorsteuer Ausgabe — beides gehört in die EÜR. (Kleinunternehmer lassen die USt außen vor.)
- Teure Anschaffungen sofort voll absetzen. Über der GWG-Grenze wird abgeschrieben, nicht in einem Jahr verbucht.
- Privates und Betriebliches mischen. Ein getrenntes Geschäftskonto erspart am Jahresende stundenlanges Sortieren.
Häufige Fragen
Wer muss eine EÜR machen?
Alle Selbstständigen, die nicht zur Bilanz verpflichtet sind: Freiberufler immer, Gewerbetreibende bis zu einem Umsatz von 800.000 € und einem Gewinn von 80.000 € pro Jahr. Darüber beginnt die Buchführungspflicht mit Bilanz.
Muss die EÜR elektronisch abgegeben werden?
Ja. Die Anlage EÜR ist grundsätzlich elektronisch über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln, gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung. Papierabgabe ist nur in Härtefällen möglich.
Was ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
In der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben im Jahr der tatsächlichen Zahlung erfasst, nicht im Jahr der Rechnung. Ausnahmen sind die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und die Abschreibung (AfA) für Anlagevermögen.
EÜR & Steuer sauber im Griff — ab 19 €
Der Steuer-Kompass liefert den EÜR-Einnahmen-Tracker, die §14-Rechnungsvorlage, den Fristen-Kalender 2026 und die Betriebsausgaben-Checkliste — alles in einem Sofort-Download.
Steuer-Kompass ansehen — 19 € →Alle Finanz-Tools in einem Paket
Steuer-/EÜR-Tracker, Rechnungs-Generator, Stundensatz-Kalkulator und Finanz-Dashboard zusammen — spart gegenüber Einzelkauf.
Komplettpaket ansehen →Passend dazu
- Freiberufler oder Gewerbe? — Gewerbesteuer, IHK und Buchführungspflicht hängen an dieser Einstufung.
- Betriebsausgaben absetzen — Was du wirklich absetzen darfst und welche Belege zählen.
- Kleinunternehmerregelung §19 UStG — Die Grenzen 25.000 / 100.000 € und was beim Überschreiten passiert.