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Stundensatz-Rechner für Selbstständige & Freelancer

Nenne nie wieder einen Stundensatz „aus dem Bauch“. Egal ob Freelancer, Solo-Selbstständige/r oder kleines Gewerbe – gib deine Zahlen ein und der Rechner zeigt dir sofort den Mindest-Stundensatz, ab dem du kostendeckend arbeitest, und deinen empfohlenen Satz inkl. Gewinn. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Datenstand: August 2026 · Sozialversicherungswerte 2026, Marktzahlen aus dem Freelancer-Kompass 2026

€ / Monat
% vom Netto
€ / Jahr
€ / Jahr
Tage
Tage
h / Tag
%
%
Empfohlener Stundensatz
– €
Tagessatz: – €

Benötigter Jahresumsatz
Fakturierbare Stunden / Jahr
Mindest-Stundensatz (kostendeckend)
Empfohlen inkl. Gewinn
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Kurz gesagt

Dein Stundensatz ist keine Marktfrage, sondern eine Divisionsaufgabe: benötigter Jahresumsatz geteilt durch die Stunden, die du realistisch abrechnen kannst — plus Gewinnaufschlag. Der oft zitierte Durchschnitt von 103 € pro Stunde (Freelancer-Kompass 2026) taugt dabei nicht als Zielwert: Er stammt überwiegend von IT-Freelancern, und im selben Jahr war fast jeder Vierte an weniger als 50 Tagen ausgelastet. Ein hoher Satz bei halber Auslastung ergibt weniger als ein moderater bei voller.

Was andere verlangen — und warum das wenig über dich sagt

Der Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap (größte Befragung Selbstständiger im deutschsprachigen Raum, veröffentlicht am 17. März 2026) liefert die derzeit belastbarsten Marktzahlen für den DACH-Raum:

Kennzahl2026Vorjahr
Durchschnittlicher Stundensatz103 €104 €
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit42 Stunden40 Stunden
An weniger als 50 Tagen ausgelastet24 % der Befragten
Planen keine Preiserhöhung62 %

2026 ist der Durchschnittssatz erstmals seit Beginn der Erhebung nicht gestiegen, sondern um einen Euro gefallen. Als Hauptgründe gegen Preiserhöhungen nannten die Befragten ausbleibende Aufträge (61 %) und starken Wettbewerb (31 %); neun Prozent wollen ihre Preise sogar senken.

Was du daraus mitnimmst: Nicht den Durchschnitt kopieren. Die Zahl ist branchenverzerrt (die Erhebung läuft über eine IT-lastige Plattform) und sagt nichts über deine Kostenstruktur. Aufschlussreich ist die zweite Zeile: Wer 42 Stunden arbeitet, aber nur einen Teil davon abrechnen kann, braucht einen höheren Satz als die Rechnung „Zieleinkommen ÷ 40 Stunden“ ergibt. Trag deine realistische Auslastung oben ein, nicht deine erhoffte.

So rechnet dieser Rechner

Hinter dem Ergebnis oben steckt keine Schätzung, sondern eine Division. Dein Stundensatz ist das, was am Jahresende hereinkommen muss, geteilt durch die Stunden, die du davon tatsächlich abrechnen kannst:

Stundensatz = benötigter Jahresumsatz ÷ fakturierbare Stunden pro Jahr  →  + Gewinnaufschlag

Schritt 1: der benötigte Jahresumsatz

Der Rechner nimmt dein Zieleinkommen mal zwölf, schlägt darauf den Prozentsatz für Steuer und Vorsorge auf und addiert danach Betriebskosten und Rücklagen als feste Jahresbeträge:

Jahresumsatz = (Zieleinkommen × 12) × (1 + Steuer & Vorsorge) + Betriebskosten + Rücklagen

Wichtig ist die Reihenfolge: Der Prozentsatz wirkt nur auf dein Zieleinkommen, nicht auf die Kosten. Betriebsausgaben mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn ohnehin — sie noch einmal mit dem Steueraufschlag zu multiplizieren, würde deinen Bedarf künstlich aufblähen.

Schritt 2: die Stunden, die übrig bleiben

Aus dem Kalenderjahr zieht der Rechner alles ab, was du nicht am Schreibtisch verbringst, und multipliziert den Rest mit deiner Arbeitszeit und deiner Auslastung:

Fakturierbare Stunden = (365 − 104 Wochenendtage − 11 Feiertage − Urlaub − Krankheit/Weiterbildung) × Stunden pro Tag × Auslastung

Zwei Werte sind dabei fest verdrahtet. Die 104 Wochenendtage stimmen für 2026 auf den Tag genau, weil das Jahr an einem Donnerstag beginnt und endet. Die 11 Feiertage sind ein Mittelwert und bewusst grob: Bundesrechtlich geregelt ist allein der Tag der Deutschen Einheit (Artikel 2 Abs. 2 Einigungsvertrag), alle übrigen Feiertage ergeben sich aus dem Recht der Länder — deshalb unterscheidet sich die Zahl je nach Bundesland, und ein Teil davon fällt in manchen Jahren ohnehin auf ein Wochenende. Wer es genau haben will, gleicht die Feiertage seines Bundeslandes ab und korrigiert die Urlaubstage entsprechend nach oben oder unten.

Schritt 3: Mindestsatz, Gewinnaufschlag, Tagessatz

Der Mindest-Stundensatz ist die reine Division: Jahresumsatz durch fakturierbare Stunden. Bei diesem Satz deckst du deinen Bedarf exakt — und verdienst keinen Cent darüber. Der Gewinnaufschlag wird darauf multipliziert, nicht addiert; er ist dein Puffer für Auftragsflauten, Investitionen und schlicht dafür, dass unternehmerisches Risiko bezahlt gehört. Der Tagessatz schließlich ist der empfohlene Stundensatz mal deiner täglichen Arbeitszeit.

Das Beispiel hinter den Voreinstellungen

Die Werte, mit denen der Rechner startet, ergeben zusammen folgende Rechnung — du kannst sie oben Zeile für Zeile nachvollziehen:

SchrittWert
Zieleinkommen 3.000 € × 1236.000 €
+ 45 % für Steuer und Vorsorge52.200 €
+ Betriebskosten8.000 €
+ Rücklagen und Puffer6.000 €
= benötigter Jahresumsatz66.200 €
365 − 104 − 11 − 25 Urlaub − 10 Krankheit/Weiterbildung215 Tage
× 8 Stunden pro Tag1.720 h
× 65 % Auslastung1.118 h
= Mindest-Stundensatz (66.200 € ÷ 1.118 h)59,21 €/h
+ 20 % Gewinnaufschlag → empfohlen71,06 €/h
Tagessatz (71,06 € × 8 h)568 €

Aus 3.000 € Wunsch-Netto im Monat werden also gut 71 € pro Stunde. Wer die Zahl zu hoch findet, sollte nicht am Stundensatz drehen, sondern an den Annahmen: 45 % Steuer- und Vorsorgeaufschlag oder 65 % Auslastung sind Stellschrauben, aber sie ändern nur die Rechnung, nicht die Realität dahinter.

Der Denkfehler mit den 2.080 Stunden

Fast jede Kalkulation, die schiefgeht, beginnt mit derselben Zahl: 40 Stunden mal 52 Wochen sind 2.080 Stunden im Jahr. Sie wirkt harmlos, weil sie stimmt — für die Arbeitszeit einer Angestellten mit bezahltem Urlaub. Als Grundlage für einen Stundensatz ist sie falsch, weil sie unterstellt, dass jede dieser Stunden auf einer Rechnung landet. Der Weg von dort zur tatsächlich abrechenbaren Zeit ist kürzer, als es sich anfühlt:

RechenschrittStunden
40 Stunden × 52 Wochen — die Zahl, mit der die meisten starten2.080 h
Realistische Basis: 261 Werktage im Jahr 2026 × 8 h2.088 h
− 11 Feiertage2.000 h
− 25 Urlaubstage1.800 h
− 10 Tage Krankheit und Weiterbildung1.720 h
− Akquise, Angebote, Buchhaltung, E-Mails, Leerlauf (35 %)1.118 h

Übrig bleiben rund 54 % der ursprünglichen Zahl. Und weil derselbe Geldbedarf auf weniger Stunden verteilt werden muss, verdoppelt sich der nötige Satz nahezu: Dieselben 66.200 € ergeben auf 2.080 Stunden gerechnet 31,83 € pro Stunde — auf die tatsächlich fakturierbaren 1.118 Stunden dagegen 59,21 €. Das ist der Faktor 1,86, und er ist der Grund, warum sich gut ausgelastete Selbstständige mit scheinbar auskömmlichen Sätzen trotzdem knapp fühlen.

Der unbezahlte Teil ist keine Ineffizienz, die man wegoptimieren könnte. Angebote schreiben, Kunden gewinnen, Belege sortieren und sich fortbilden ist die Arbeit, die die bezahlte Arbeit überhaupt erst möglich macht. Sie gehört in den Stundensatz eingepreist — nicht in den Feierabend verschoben.

Die Kostenseite, die Angestellte nie sehen

Der Aufschlag für „Steuer & Vorsorge“ im Rechner wirkt willkürlich, bis man aufschlüsselt, was dahintersteckt. Ein Angestellter sieht auf seiner Abrechnung nur den Arbeitnehmeranteil; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber, ohne dass sie je auf dem Kontoauszug erscheint. Als Selbstständige/r trägst du beide Hälften — und einige Positionen kommen erst gar nicht vor.

Krankenversicherung: der volle Satz, allein getragen

In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen; wer auf den Anspruch auf Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 %. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag — für 2026 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,9 % festgelegt, nach 2,5 % im Vorjahr. In Summe sind das rund 17 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich beziehungsweise 69.750 € jährlich (Werte 2026, Bundesgesundheitsministerium). Freiwillig versicherte Selbstständige tragen diesen Beitrag vollständig selbst.

Hinzu kommt die soziale Pflegeversicherung mit 3,6 %; Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und damit 4,2 % (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026).

Altersvorsorge: freiwillig ist nicht dasselbe wie optional

Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 € monatlich beziehungsweise 101.400 € jährlich — seit dem 1. Januar 2026 bundesweit einheitlich. Ob dich das direkt trifft, hängt von deiner Tätigkeit ab: Ein Teil der Selbstständigen ist kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig, etwa Lehrende und Erziehende ohne eigene Angestellte, Pflegepersonen, Hebammen, Künstlerinnen und Publizisten über die Künstlersozialkasse sowie bestimmte Handwerker. Wer nicht darunterfällt, spart den Beitrag nicht, sondern verschiebt ihn nur — irgendeine Form der Altersvorsorge muss aus dem Stundensatz bezahlt werden.

Was gar nicht erst auftaucht

Die genannten Prozentsätze sind gesetzlich festgelegte Beitragssätze auf beitragspflichtige Einnahmen — nicht auf deinen Umsatz und nicht auf deinen Gewinn. Was für dich konkret herauskommt, hängt von der Beitragsbemessung deiner Krankenkasse, von deiner Versicherungspflicht und von deiner persönlichen Steuerlast ab. Deshalb arbeitet der Rechner bewusst mit einem pauschalen Prozentsatz, den du selbst setzt. Für die belastbare Zahl führt kein Weg an deiner Krankenkasse und an einem Steuerberater vorbei.

Netto vergleicht sich nur mit Netto

Der Rechner arbeitet durchgehend mit Nettobeträgen — sowohl beim Zieleinkommen als auch beim Ergebnis. Das ist die richtige Grundlage für die Kalkulation, führt aber im Gespräch mit Kunden regelmäßig zu Missverständnissen. Bei Geschäftskunden ist es unkritisch: Sie ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, für sie ist der Nettopreis der echte Preis. Bei Privatkunden ist es das nicht — dort ist der Bruttopreis der Preis, und aus 71,06 € werden mit dem Regelsteuersatz von 19 % genau 84,56 €.

Besonders unangenehm wird das beim Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung. Solange du unter § 19 UStG fällst, ist dein Nettopreis zugleich der Preis, den der Privatkunde zahlt. Mit dem Wechsel in die Regelbesteuerung kommt die Umsatzsteuer obendrauf: Entweder wird deine Leistung für dieselben Kunden schlagartig teurer, oder du schluckst die Differenz und dein real kalkulierter Satz sinkt. Wer diesen Wechsel absehbar vor sich hat, rechnet ihn besser vorher durch — mit dem Umsatzsteuer-Rechner für die Preiswirkung und dem Kleinunternehmer-Rechner für die Frage, wann es so weit ist.

Was dieser Rechner nicht leisten kann

Er sagt dir, was du brauchst — nicht, was der Markt zahlt. Das sind zwei voneinander unabhängige Grenzen, und beide gelten gleichzeitig:

Wenn die berechnete Untergrenze über dem liegt, was in deinem Markt durchsetzbar ist, ist das ein Ergebnis — kein Rechenfehler. Es heißt, dass an einer anderen Stelle etwas nicht aufgeht: zu wenig Auslastung, zu breite Positionierung, zu hohe Fixkosten oder ein Angebot, dessen Wert beim Kunden nicht ankommt. Am Stundensatz nach unten zu korrigieren, bis die Rechnung „passt“, verschiebt das Problem nur in die Zukunft.

Ebenfalls nicht abgebildet: Festpreis- und Wertmodelle. Wer nach Ergebnis statt nach Zeit abrechnet, braucht den Stundensatz trotzdem — als interne Kontrollgröße dafür, ob ein Pauschalpreis nach der geleisteten Zeit noch aufgeht. Wie du aus dem Rechenergebnis einen Satz machst, den Kunden akzeptieren, steht im Ratgeber Stundensatz als Freelancer berechnen.

Vertiefung im Ratgeber

Wie du aus dem Rechenergebnis einen Satz machst, den Kunden akzeptieren — mit der Auslastungs-Realität, Preisverhandlung und den häufigsten Kalkulationsfehlern: Stundensatz als Freelancer berechnen →

Häufige Fragen

Ist der Rechner kostenlos?

Ja, vollständig kostenlos und ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert.

Wie hoch sollte mein Stundensatz sein?

So hoch, dass benötigter Jahresumsatz ÷ fakturierbare Stunden aufgeht – plus Gewinnaufschlag. Zur Orientierung: Der durchschnittliche Freelancer-Stundensatz lag 2026 bei rund 103 €/h (Freelancer-Kompass 2026, freelancermap). Dieser Wert ist allerdings IT-lastig erhoben und taugt nicht als Zielmarke – dein Wert kann je nach Kosten und Auslastung deutlich darüber oder darunter liegen.

Wie viele Stunden im Jahr kann ich realistisch abrechnen?

Deutlich weniger, als das Jahr hergibt. Von 365 Tagen bleiben nach Wochenenden, Feiertagen, Urlaub und Krankheit rund 220 Arbeitstage – und davon geht nochmal Zeit für Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung ab. Viele Selbstständige kommen auf 50 bis 70 Prozent abrechenbare Zeit. Der Freelancer-Kompass 2026 zeigt, wie real das ist: 24 Prozent der Befragten waren im Vorjahr an weniger als 50 Tagen mit Projekten ausgelastet. Rechne deshalb mit deiner tatsächlichen Auslastung, nicht mit der erhofften.

Sind die Stundensätze 2026 gestiegen oder gefallen?

Gefallen – zum ersten Mal seit Beginn der Erhebung. Laut Freelancer-Kompass 2026 sank der durchschnittliche Stundensatz von 104 auf 103 Euro, während die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden stieg. 62 Prozent der Befragten planen keine Preiserhöhung, neun Prozent wollen ihre Preise senken. Als Gründe wurden vor allem ausbleibende Aufträge (61 Prozent) und starker Wettbewerb (31 Prozent) genannt.

Welchen Steuer-/Vorsorge-Aufschlag soll ich eintragen?

Als grobe Orientierung 40–60 % auf dein Netto (Einkommensteuer + Kranken-/Rentenvorsorge). Der genaue Wert hängt stark von deiner Situation ab – im Zweifel Steuerberater fragen. Zur Einordnung, woraus sich das speist: In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten 2026 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 % (ermäßigt 14,0 %) plus ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 %, in der Pflegeversicherung 3,6 % beziehungsweise 4,2 % für Kinderlose, in der Rentenversicherung 18,6 %. Freiwillig Versicherte tragen diese Beiträge vollständig selbst — die Einkommensteuer kommt noch obendrauf.

Wie viele Stunden pro Jahr setzt der Rechner an?

Er zieht vom Kalenderjahr 104 Wochenendtage und pauschal 11 Feiertage ab, dann deine Urlaubstage und deine Tage für Krankheit und Weiterbildung. Den Rest multipliziert er mit deiner täglichen Arbeitszeit und mit deiner Auslastung. Mit den Voreinstellungen sind das 215 Arbeitstage, 1.720 Anwesenheitsstunden und daraus 1.118 fakturierbare Stunden. Die 11 Feiertage sind ein Mittelwert, weil die Zahl je nach Bundesland unterschiedlich ist.

Ist das Ergebnis netto oder brutto?

Netto. Der Rechner arbeitet durchgehend ohne Umsatzsteuer — sowohl beim Zieleinkommen als auch beim ausgewiesenen Stunden- und Tagessatz. Gegenüber Geschäftskunden ist das der übliche Vergleichsmaßstab. Gegenüber Privatkunden musst du die Umsatzsteuer aufschlagen, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst; aus 71,06 € netto werden mit 19 % dann 84,56 € brutto.

Warum ist mein Stundensatz so viel höher als der Stundenlohn eines Angestellten?

Weil er etwas anderes bezahlt. Im Stundensatz stecken Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge, die bei Angestellten zur Hälfte der Arbeitgeber trägt, dazu unbezahlter Urlaub, unbezahlte Krankheitstage, Betriebsausgaben, das Ausfallrisiko und die gesamte Zeit für Akquise, Angebote und Buchhaltung. Ein direkter Vergleich von Stundensatz und Bruttostundenlohn führt deshalb regelmäßig in die Irre.

Hinweis: Diese Seite liefert allgemeine Orientierung zum Stand August 2026 und ist keine Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung. Die genannten Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sind die offiziellen Werte für 2026; was daraus für dich konkret folgt, hängt von deiner Versicherungspflicht, der Beitragsbemessung deiner Krankenkasse und deiner persönlichen Steuerlast ab. Der Steuer- und Vorsorgeaufschlag im Rechner ist bewusst ein Schätzwert, den du selbst setzt — für belastbare Zahlen sind Krankenkasse und Steuerberater zuständig.

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