Stundensatz-Rechner für Selbstständige & Freelancer
Nenne nie wieder einen Stundensatz „aus dem Bauch“. Egal ob Freelancer, Solo-Selbstständige/r oder kleines Gewerbe – gib deine Zahlen ein und der Rechner zeigt dir sofort den Mindest-Stundensatz, ab dem du kostendeckend arbeitest, und deinen empfohlenen Satz inkl. Gewinn. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Datenstand: August 2026 · Sozialversicherungswerte 2026, Marktzahlen aus dem Freelancer-Kompass 2026
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Der Stundensatz-Kalkulator als Excel/LibreOffice/Numbers speichert deine Werte, rechnet Szenarien durch (Voll-/Teilzeit, verschiedene Auslastungen) und liefert eine saubere Kalkulations-Übersicht fürs Angebot. Einmal zahlen, für immer nutzen.
Zum Stundensatz-Kalkulator →Kurz gesagt
Dein Stundensatz ist keine Marktfrage, sondern eine Divisionsaufgabe: benötigter Jahresumsatz geteilt durch die Stunden, die du realistisch abrechnen kannst — plus Gewinnaufschlag. Der oft zitierte Durchschnitt von 103 € pro Stunde (Freelancer-Kompass 2026) taugt dabei nicht als Zielwert: Er stammt überwiegend von IT-Freelancern, und im selben Jahr war fast jeder Vierte an weniger als 50 Tagen ausgelastet. Ein hoher Satz bei halber Auslastung ergibt weniger als ein moderater bei voller.
Was andere verlangen — und warum das wenig über dich sagt
Der Freelancer-Kompass 2026 von freelancermap (größte Befragung Selbstständiger im deutschsprachigen Raum, veröffentlicht am 17. März 2026) liefert die derzeit belastbarsten Marktzahlen für den DACH-Raum:
| Kennzahl | 2026 | Vorjahr |
|---|---|---|
| Durchschnittlicher Stundensatz | 103 € | 104 € |
| Durchschnittliche Wochenarbeitszeit | 42 Stunden | 40 Stunden |
| An weniger als 50 Tagen ausgelastet | 24 % der Befragten | — |
| Planen keine Preiserhöhung | 62 % | — |
2026 ist der Durchschnittssatz erstmals seit Beginn der Erhebung nicht gestiegen, sondern um einen Euro gefallen. Als Hauptgründe gegen Preiserhöhungen nannten die Befragten ausbleibende Aufträge (61 %) und starken Wettbewerb (31 %); neun Prozent wollen ihre Preise sogar senken.
So rechnet dieser Rechner
Hinter dem Ergebnis oben steckt keine Schätzung, sondern eine Division. Dein Stundensatz ist das, was am Jahresende hereinkommen muss, geteilt durch die Stunden, die du davon tatsächlich abrechnen kannst:
Schritt 1: der benötigte Jahresumsatz
Der Rechner nimmt dein Zieleinkommen mal zwölf, schlägt darauf den Prozentsatz für Steuer und Vorsorge auf und addiert danach Betriebskosten und Rücklagen als feste Jahresbeträge:
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Prozentsatz wirkt nur auf dein Zieleinkommen, nicht auf die Kosten. Betriebsausgaben mindern deinen steuerpflichtigen Gewinn ohnehin — sie noch einmal mit dem Steueraufschlag zu multiplizieren, würde deinen Bedarf künstlich aufblähen.
Schritt 2: die Stunden, die übrig bleiben
Aus dem Kalenderjahr zieht der Rechner alles ab, was du nicht am Schreibtisch verbringst, und multipliziert den Rest mit deiner Arbeitszeit und deiner Auslastung:
Zwei Werte sind dabei fest verdrahtet. Die 104 Wochenendtage stimmen für 2026 auf den Tag genau, weil das Jahr an einem Donnerstag beginnt und endet. Die 11 Feiertage sind ein Mittelwert und bewusst grob: Bundesrechtlich geregelt ist allein der Tag der Deutschen Einheit (Artikel 2 Abs. 2 Einigungsvertrag), alle übrigen Feiertage ergeben sich aus dem Recht der Länder — deshalb unterscheidet sich die Zahl je nach Bundesland, und ein Teil davon fällt in manchen Jahren ohnehin auf ein Wochenende. Wer es genau haben will, gleicht die Feiertage seines Bundeslandes ab und korrigiert die Urlaubstage entsprechend nach oben oder unten.
Schritt 3: Mindestsatz, Gewinnaufschlag, Tagessatz
Der Mindest-Stundensatz ist die reine Division: Jahresumsatz durch fakturierbare Stunden. Bei diesem Satz deckst du deinen Bedarf exakt — und verdienst keinen Cent darüber. Der Gewinnaufschlag wird darauf multipliziert, nicht addiert; er ist dein Puffer für Auftragsflauten, Investitionen und schlicht dafür, dass unternehmerisches Risiko bezahlt gehört. Der Tagessatz schließlich ist der empfohlene Stundensatz mal deiner täglichen Arbeitszeit.
Das Beispiel hinter den Voreinstellungen
Die Werte, mit denen der Rechner startet, ergeben zusammen folgende Rechnung — du kannst sie oben Zeile für Zeile nachvollziehen:
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Zieleinkommen 3.000 € × 12 | 36.000 € |
| + 45 % für Steuer und Vorsorge | 52.200 € |
| + Betriebskosten | 8.000 € |
| + Rücklagen und Puffer | 6.000 € |
| = benötigter Jahresumsatz | 66.200 € |
| 365 − 104 − 11 − 25 Urlaub − 10 Krankheit/Weiterbildung | 215 Tage |
| × 8 Stunden pro Tag | 1.720 h |
| × 65 % Auslastung | 1.118 h |
| = Mindest-Stundensatz (66.200 € ÷ 1.118 h) | 59,21 €/h |
| + 20 % Gewinnaufschlag → empfohlen | 71,06 €/h |
| Tagessatz (71,06 € × 8 h) | 568 € |
Aus 3.000 € Wunsch-Netto im Monat werden also gut 71 € pro Stunde. Wer die Zahl zu hoch findet, sollte nicht am Stundensatz drehen, sondern an den Annahmen: 45 % Steuer- und Vorsorgeaufschlag oder 65 % Auslastung sind Stellschrauben, aber sie ändern nur die Rechnung, nicht die Realität dahinter.
Der Denkfehler mit den 2.080 Stunden
Fast jede Kalkulation, die schiefgeht, beginnt mit derselben Zahl: 40 Stunden mal 52 Wochen sind 2.080 Stunden im Jahr. Sie wirkt harmlos, weil sie stimmt — für die Arbeitszeit einer Angestellten mit bezahltem Urlaub. Als Grundlage für einen Stundensatz ist sie falsch, weil sie unterstellt, dass jede dieser Stunden auf einer Rechnung landet. Der Weg von dort zur tatsächlich abrechenbaren Zeit ist kürzer, als es sich anfühlt:
| Rechenschritt | Stunden |
|---|---|
| 40 Stunden × 52 Wochen — die Zahl, mit der die meisten starten | 2.080 h |
| Realistische Basis: 261 Werktage im Jahr 2026 × 8 h | 2.088 h |
| − 11 Feiertage | 2.000 h |
| − 25 Urlaubstage | 1.800 h |
| − 10 Tage Krankheit und Weiterbildung | 1.720 h |
| − Akquise, Angebote, Buchhaltung, E-Mails, Leerlauf (35 %) | 1.118 h |
Übrig bleiben rund 54 % der ursprünglichen Zahl. Und weil derselbe Geldbedarf auf weniger Stunden verteilt werden muss, verdoppelt sich der nötige Satz nahezu: Dieselben 66.200 € ergeben auf 2.080 Stunden gerechnet 31,83 € pro Stunde — auf die tatsächlich fakturierbaren 1.118 Stunden dagegen 59,21 €. Das ist der Faktor 1,86, und er ist der Grund, warum sich gut ausgelastete Selbstständige mit scheinbar auskömmlichen Sätzen trotzdem knapp fühlen.
Die Kostenseite, die Angestellte nie sehen
Der Aufschlag für „Steuer & Vorsorge“ im Rechner wirkt willkürlich, bis man aufschlüsselt, was dahintersteckt. Ein Angestellter sieht auf seiner Abrechnung nur den Arbeitnehmeranteil; die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber, ohne dass sie je auf dem Kontoauszug erscheint. Als Selbstständige/r trägst du beide Hälften — und einige Positionen kommen erst gar nicht vor.
Krankenversicherung: der volle Satz, allein getragen
In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen; wer auf den Anspruch auf Krankengeld verzichtet, zahlt den ermäßigten Satz von 14,0 %. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag — für 2026 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,9 % festgelegt, nach 2,5 % im Vorjahr. In Summe sind das rund 17 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen, und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € monatlich beziehungsweise 69.750 € jährlich (Werte 2026, Bundesgesundheitsministerium). Freiwillig versicherte Selbstständige tragen diesen Beitrag vollständig selbst.
Hinzu kommt die soziale Pflegeversicherung mit 3,6 %; Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und damit 4,2 % (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026).
Altersvorsorge: freiwillig ist nicht dasselbe wie optional
Der Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 € monatlich beziehungsweise 101.400 € jährlich — seit dem 1. Januar 2026 bundesweit einheitlich. Ob dich das direkt trifft, hängt von deiner Tätigkeit ab: Ein Teil der Selbstständigen ist kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig, etwa Lehrende und Erziehende ohne eigene Angestellte, Pflegepersonen, Hebammen, Künstlerinnen und Publizisten über die Künstlersozialkasse sowie bestimmte Handwerker. Wer nicht darunterfällt, spart den Beitrag nicht, sondern verschiebt ihn nur — irgendeine Form der Altersvorsorge muss aus dem Stundensatz bezahlt werden.
Was gar nicht erst auftaucht
- Bezahlter Urlaub und bezahlte Krankheitstage. Die 35 Tage aus der Voreinstellung sind für Angestellte bezahlte Zeit. Bei dir sind sie unbezahlte Zeit, die die verbleibenden Stunden teurer macht — genau das leistet der Urlaubs- und Krankheitsabzug im Rechner.
- Das Ausfallrisiko. Kein Kündigungsschutz, keine Lohnfortzahlung, keine garantierte Auslastung. Dafür ist das Feld „Rücklagen & Puffer“ da; es gehört gefüllt, nicht auf null gesetzt.
- Betriebsausgaben. Software-Abos, Hardware, Versicherungen, Büro oder Coworking, Fachliteratur, Steuerberatung, Weiterbildung. Sie sind steuerlich abziehbar, aber sie sind zuerst einmal bezahlt.
Netto vergleicht sich nur mit Netto
Der Rechner arbeitet durchgehend mit Nettobeträgen — sowohl beim Zieleinkommen als auch beim Ergebnis. Das ist die richtige Grundlage für die Kalkulation, führt aber im Gespräch mit Kunden regelmäßig zu Missverständnissen. Bei Geschäftskunden ist es unkritisch: Sie ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, für sie ist der Nettopreis der echte Preis. Bei Privatkunden ist es das nicht — dort ist der Bruttopreis der Preis, und aus 71,06 € werden mit dem Regelsteuersatz von 19 % genau 84,56 €.
Besonders unangenehm wird das beim Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung. Solange du unter § 19 UStG fällst, ist dein Nettopreis zugleich der Preis, den der Privatkunde zahlt. Mit dem Wechsel in die Regelbesteuerung kommt die Umsatzsteuer obendrauf: Entweder wird deine Leistung für dieselben Kunden schlagartig teurer, oder du schluckst die Differenz und dein real kalkulierter Satz sinkt. Wer diesen Wechsel absehbar vor sich hat, rechnet ihn besser vorher durch — mit dem Umsatzsteuer-Rechner für die Preiswirkung und dem Kleinunternehmer-Rechner für die Frage, wann es so weit ist.
Was dieser Rechner nicht leisten kann
Er sagt dir, was du brauchst — nicht, was der Markt zahlt. Das sind zwei voneinander unabhängige Grenzen, und beide gelten gleichzeitig:
- Die Untergrenze kommt aus dieser Rechnung. Darunter arbeitest du an deiner Substanz, unabhängig davon, wie beschäftigt du bist.
- Die Obergrenze kommt aus deinem Markt: aus dem Nutzen, den dein Kunde aus der Arbeit zieht, aus deiner Spezialisierung, aus Nachfrage und Wettbewerb. Sie steht in keiner Formel.
Wenn die berechnete Untergrenze über dem liegt, was in deinem Markt durchsetzbar ist, ist das ein Ergebnis — kein Rechenfehler. Es heißt, dass an einer anderen Stelle etwas nicht aufgeht: zu wenig Auslastung, zu breite Positionierung, zu hohe Fixkosten oder ein Angebot, dessen Wert beim Kunden nicht ankommt. Am Stundensatz nach unten zu korrigieren, bis die Rechnung „passt“, verschiebt das Problem nur in die Zukunft.
Ebenfalls nicht abgebildet: Festpreis- und Wertmodelle. Wer nach Ergebnis statt nach Zeit abrechnet, braucht den Stundensatz trotzdem — als interne Kontrollgröße dafür, ob ein Pauschalpreis nach der geleisteten Zeit noch aufgeht. Wie du aus dem Rechenergebnis einen Satz machst, den Kunden akzeptieren, steht im Ratgeber Stundensatz als Freelancer berechnen.
Wie du aus dem Rechenergebnis einen Satz machst, den Kunden akzeptieren — mit der Auslastungs-Realität, Preisverhandlung und den häufigsten Kalkulationsfehlern: Stundensatz als Freelancer berechnen →
Häufige Fragen
Ist der Rechner kostenlos?
Ja, vollständig kostenlos und ohne Anmeldung. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert.
Wie hoch sollte mein Stundensatz sein?
So hoch, dass benötigter Jahresumsatz ÷ fakturierbare Stunden aufgeht – plus Gewinnaufschlag. Zur Orientierung: Der durchschnittliche Freelancer-Stundensatz lag 2026 bei rund 103 €/h (Freelancer-Kompass 2026, freelancermap). Dieser Wert ist allerdings IT-lastig erhoben und taugt nicht als Zielmarke – dein Wert kann je nach Kosten und Auslastung deutlich darüber oder darunter liegen.
Wie viele Stunden im Jahr kann ich realistisch abrechnen?
Deutlich weniger, als das Jahr hergibt. Von 365 Tagen bleiben nach Wochenenden, Feiertagen, Urlaub und Krankheit rund 220 Arbeitstage – und davon geht nochmal Zeit für Akquise, Angebote, Buchhaltung und Weiterbildung ab. Viele Selbstständige kommen auf 50 bis 70 Prozent abrechenbare Zeit. Der Freelancer-Kompass 2026 zeigt, wie real das ist: 24 Prozent der Befragten waren im Vorjahr an weniger als 50 Tagen mit Projekten ausgelastet. Rechne deshalb mit deiner tatsächlichen Auslastung, nicht mit der erhofften.
Sind die Stundensätze 2026 gestiegen oder gefallen?
Gefallen – zum ersten Mal seit Beginn der Erhebung. Laut Freelancer-Kompass 2026 sank der durchschnittliche Stundensatz von 104 auf 103 Euro, während die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden stieg. 62 Prozent der Befragten planen keine Preiserhöhung, neun Prozent wollen ihre Preise senken. Als Gründe wurden vor allem ausbleibende Aufträge (61 Prozent) und starker Wettbewerb (31 Prozent) genannt.
Welchen Steuer-/Vorsorge-Aufschlag soll ich eintragen?
Als grobe Orientierung 40–60 % auf dein Netto (Einkommensteuer + Kranken-/Rentenvorsorge). Der genaue Wert hängt stark von deiner Situation ab – im Zweifel Steuerberater fragen. Zur Einordnung, woraus sich das speist: In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten 2026 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 % (ermäßigt 14,0 %) plus ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 %, in der Pflegeversicherung 3,6 % beziehungsweise 4,2 % für Kinderlose, in der Rentenversicherung 18,6 %. Freiwillig Versicherte tragen diese Beiträge vollständig selbst — die Einkommensteuer kommt noch obendrauf.
Wie viele Stunden pro Jahr setzt der Rechner an?
Er zieht vom Kalenderjahr 104 Wochenendtage und pauschal 11 Feiertage ab, dann deine Urlaubstage und deine Tage für Krankheit und Weiterbildung. Den Rest multipliziert er mit deiner täglichen Arbeitszeit und mit deiner Auslastung. Mit den Voreinstellungen sind das 215 Arbeitstage, 1.720 Anwesenheitsstunden und daraus 1.118 fakturierbare Stunden. Die 11 Feiertage sind ein Mittelwert, weil die Zahl je nach Bundesland unterschiedlich ist.
Ist das Ergebnis netto oder brutto?
Netto. Der Rechner arbeitet durchgehend ohne Umsatzsteuer — sowohl beim Zieleinkommen als auch beim ausgewiesenen Stunden- und Tagessatz. Gegenüber Geschäftskunden ist das der übliche Vergleichsmaßstab. Gegenüber Privatkunden musst du die Umsatzsteuer aufschlagen, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst; aus 71,06 € netto werden mit 19 % dann 84,56 € brutto.
Warum ist mein Stundensatz so viel höher als der Stundenlohn eines Angestellten?
Weil er etwas anderes bezahlt. Im Stundensatz stecken Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge, die bei Angestellten zur Hälfte der Arbeitgeber trägt, dazu unbezahlter Urlaub, unbezahlte Krankheitstage, Betriebsausgaben, das Ausfallrisiko und die gesamte Zeit für Akquise, Angebote und Buchhaltung. Ein direkter Vergleich von Stundensatz und Bruttostundenlohn führt deshalb regelmäßig in die Irre.
Passend dazu
- Stundensatz als Freelancer berechnen — die Formel mit durchgerechnetem Beispiel und den häufigsten Kalkulationsfehlern.
- Umsatzsteuer-Rechner (19 % / 7 %) — was aus deinem Nettosatz beim Privatkunden wird.
- Kleinunternehmer-Rechner (§ 19 UStG) — ab wann die Umsatzsteuer auf deine Preise kommt.
- Rechnungs-Generator — den kalkulierten Satz direkt in eine Rechnung nach § 14 UStG überführen.
- Nebenberuflich-selbstständig-Rechner — wenn die Selbstständigkeit neben einem Angestelltenjob läuft.
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